Regenfallrohre ermöglichen die Ableitung des Regenwassers von Dachflächen. Es gilt zwischen kreisförmigen und quadratischen Regenfallrohren zu unterscheiden. Diese können aus verschiedenen Werkstoffen wie Aluminium, Kupfer, Titanzink oder nicht rostendem Stahl bestehen. Normgemäß müssen die Fallrohre eine Einstecklänge von mindestens 50 mm besitzen. Für passende Zubehörteile gelten etwa 30 mm.
Wie sind Regenfallrohre zu installieren?
Die Installation von Regenfallrohren und deren Zubehör erfordert bei einer geringeren Neigung als 10° eine wasserdichte Verlegung. Falls der Innendurchmesser der Rohre mehr als 100 mm aufweist, können die Rohrschellen mit einem Höchstabstand von 3 m befestigt werden. Diese Regel gilt allerdings nur für metallische Rohre. Weiter ist der Abstand von den Fallrohren zum Haus zu beachten, welcher mindestens 20 mm betragen soll.
Auch sind die Befestigungen der Rohre nachzuweisen, wenn das Gebäude eine Mindesthöhe von 8 m besitzt. Ab 22 m ist sogar ein statischer Nachweis von der Bauplanung notwendig.
Weiter sind die Rohre gegen das Abrutschen zu sichern. Zum Schließen der Rohrschellen sind korrosionsbeständige Schrauben zu verwenden. Weiter sind spezielle Befestigungen für die Wärmedämmverbundsysteme und Wärmedämmfassaden zu berücksichtigen.
Welche Regeln gelten für die Entwässerung?
Zur Dachentwässerung gelten besondere Regeln. In der Regel ist das Niederschlagswasser aufzufangen und sicher über ein installiertes Entwässerungssystem abzuleiten. In Ausnahmefällen sind auch alternative Lösungen möglich. Hierbei ist die Durchfeuchtung des Gebäudes zu verhindern sowie das Niederschlagswasser sicher abzuführen.
Für Entwässerungen, welche in das Gebäude abgeführt werden oder am Gebäude verlaufen, müssen mindestens ein Ablauf und ein Notüberlauf berücksichtigt werden. Durch eine Regenrückhaltung auf dem Dach ist die Anbringung eines Notüberlaufs nicht notwendig. Die Abdichtung ist jedoch bis zur Überflutungshöhe vorzunehmen. Die Tragelasten sind für die Konstruktion zu beachten.
Für Balkone und Loggien gelten ähnliche Regeln. Bei geschlossenen Brüstungen sind ein Notablauf oder Notüberlauf verpflichtend. Ein Anschluss von Abläufen der Balkone an die Fallrohre ist nicht erlaubt. Damit verhindert man ein mögliches Überfluten der darunter liegenden Ebenen. Die Verwendung eines Wasserspeiers oder einer Tropfleiste ist ebenfalls möglich.
Regenfallrohre – Häufig gestellte Fragen
Welche Funktion haben Regenfallrohre?
Regenfallrohre ermöglichen die Ableitung des Regenwassers von Dachflächen. Es gilt zwischen kreisförmigen und quadratischen Regenfallrohren zu unterscheiden. Diese können aus verschiedenen Werkstoffen wie Aluminium, Kupfer, Titanzink oder nicht rostendem Stahl bestehen. Normgemäß müssen die Fallrohre eine Einstecklänge von mindestens 50 mm besitzen. Für passende Zubehörteile gelten etwa 30 mm.
Wie sind Regenfallrohre zu installieren?
Die Installation von Regenfallrohren und deren Zubehör erfordert bei einer geringeren Neigung als 10° eine wasserdichte Verlegung. Falls der Innendurchmesser der Rohre mehr als 100 mm aufweist, können die Rohrschellen mit einem Höchstabstand von 3 m befestigt werden. Diese Regel gilt allerdings nur für metallische Rohre. Weiter ist der Abstand von den Fallrohren zum Haus zu beachten, welcher mindestens 20 mm betragen soll.
Auch sind die Befestigungen der Rohre nachzuweisen, wenn das Gebäude eine Mindesthöhe von 8 m besitzt. Ab 22 m ist sogar ein statischer Nachweis von der Bauplanung notwendig.
Weiter sind die Rohre gegen das Abrutschen zu sichern. Zum Schließen der Rohrschellen sind korrosionsbeständige Schrauben zu verwenden. Weiter sind spezielle Befestigungen für die Wärmedämmverbundsysteme und Wärmedämmfassaden zu berücksichtigen.
Welche Regeln gelten für die Entwässerung?
Zur Dachentwässerung gelten besondere Regeln. In der Regel ist das Niederschlagswasser aufzufangen und sicher über ein installiertes Entwässerungssystem abzuleiten. In Ausnahmefällen sind auch alternative Lösungen möglich. Hierbei ist die Durchfeuchtung des Gebäudes zu verhindern sowie das Niederschlagswasser sicher abzuführen.
Für Entwässerungen, welche in das Gebäude abgeführt werden oder am Gebäude verlaufen, müssen mindestens ein Ablauf und ein Notüberlauf berücksichtigt werden. Durch eine Regenrückhaltung auf dem Dach ist die Anbringung eines Notüberlaufs nicht notwendig. Die Abdichtung ist jedoch bis zur Überflutungshöhe vorzunehmen. Die Tragelasten sind für die Konstruktion zu beachten.
Für Balkone und Loggien gelten ähnliche Regeln. Bei geschlossenen Brüstungen sind ein Notablauf oder Notüberlauf verpflichtend. Ein Anschluss von Abläufen der Balkone an die Fallrohre ist nicht erlaubt. Damit verhindert man ein mögliches Überfluten der darunter liegenden Ebenen. Die Verwendung eines Wasserspeiers oder einer Tropfleiste ist ebenfalls möglich.